Benutzen Sie nur solche Kindersitze, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Normen für Kindersitze
Für Kindersitze gelten in den Anwenderstaaten die Regelungen ECE-R 44 oder ECE-R 129. Beide Regelungen sind parallel gültig. Kindersitze, die nach diesen Normen geprüft sind, tragen das orangefarbene ECE-Prüfsiegel. Das ECE-Prüfsiegel kann unter anderem die folgenden Angaben zum Kindersitz enthalten:
Bei Kindersitzen, die nach der Regelung ECE-R 44 zugelassen sind, muss die achtstellige Zulassungsnummer auf dem ECE-Prüfsiegel mit 03 oder 04 beginnen.
Dies zeigt an, dass der Sitz zulässig ist. Ältere Kindersitze, deren Zulassungsnummer mit 01 oder 02 beginnt, sind nicht zulässig.
Kindersitze nach Gewichtsklassen
Abb. 1 Beispielhafte Darstellung von Kindersitzen.
Bei Verwendung eines Kindersitzes der Gruppe 2 sowie eines Kindersitzes ab einer Körpergröße von 100 cm ( 3 ft, 3 in) mit Rückenlehne zusätzlich den vierten Befestigungspunkt des Kindersitzes, sofern vorhanden, für den Sicherheitsgurt verwenden. Die Gebrauchsanleitung des Kindersitzes beachten.
Nicht jedes Kind passt pauschal in den Kindersitz seiner Gewichtsgruppe. Ebenso passt nicht jeder Sitz in jedes Fahrzeug. Prüfen Sie daher immer, ob das Kind richtig in den Kindersitz passt und ob sich der Kindersitz sicher im Fahrzeug befestigen lässt.
Kindersitze nach Zulassungskategorien
Kindersitze können die Zulassungskategorien "universal", "semi-universal", "fahrzeugspezifisch" (alle nach Regelung ECE -R 44) oder "i-Size" (nach Regelung ECE-R 129) haben.
Kindersitze mit der Zulassung "semi-universal" besitzen eine Typenliste, in der das Fahrzeug enthalten sein muss.
Anfang inmitten unseres vierten Auftritts über uns, setzte unser Gott unser geflügeltes Fruchtbild