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VW ID.4 Betriebs- & Servicehandbücher

Volkswagen ID.4: Arten von Kindersitzen

Benutzen Sie nur solche Kindersitze, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.

Normen für Kindersitze

Für Kindersitze gelten in den Anwenderstaaten die Regelungen ECE-R 44 oder ECE-R 129. Beide Regelungen sind parallel gültig. Kindersitze, die nach diesen Normen geprüft sind, tragen das orangefarbene ECE-Prüfsiegel. Das ECE-Prüfsiegel kann unter anderem die folgenden Angaben zum Kindersitz enthalten:

  • Gewichtsklasse.
  • Größenklasse.
  • Zulassungskategorie (universal, semi-universal, fahrzeugspezifisch oder i-Size).
  • Zulassungsnummer.

Bei Kindersitzen, die nach der Regelung ECE-R 44 zugelassen sind, muss die achtstellige Zulassungsnummer auf dem ECE-Prüfsiegel mit 03 oder 04 beginnen.

Dies zeigt an, dass der Sitz zulässig ist. Ältere Kindersitze, deren Zulassungsnummer mit 01 oder 02 beginnt, sind nicht zulässig.

Kindersitze nach Gewichtsklassen

Volkswagen ID.4 - Abb. 1 Beispielhafte Darstellung von Kindersitzen.
Abb. 1 Beispielhafte Darstellung von Kindersitzen.

Volkswagen ID.4 - Kindersitze nach Gewichtsklassen

  • Gewichtsklasse 0/0+: Von Geburt bis zum Alter von etwa 18 Monaten sind rückwärts gerichtete Babyschalen → Abb. 1 der Gruppe 0/0+ oder 0/1 am besten geeignet.
  • Gewichtsklasse 1: Nach Erreichen der Gewichtsgrenze sind Kindersitze der Gruppe 1 (bis etwa 4 Jahre) und der Gruppe 1/2 (bis etwa 7 Jahre) mit integriertem Gurtsystem am besten geeignet.
  • Gewichtsklassen 2/3: Zu den Gruppen 2 und 3 gehören Kindersitze mit Rückenlehne und Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne. Kindersitze mit Rückenlehne bieten durch einen integrierten Gurtbandverlauf und die seitlichen Polster einen besseren Schutz als Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne. Volkswagen empfiehlt daher die Verwendung von Kindersitzen mit Rückenlehne. Kindersitze der Gruppe 2 sind für die Altersgruppe bis etwa 7 Jahre geeignet, Kindersitze der Gruppe 3 ab etwa 7 Jahren.

Bei Verwendung eines Kindersitzes der Gruppe 2 sowie eines Kindersitzes ab einer Körpergröße von 100 cm ( 3 ft, 3 in) mit Rückenlehne zusätzlich den vierten Befestigungspunkt des Kindersitzes, sofern vorhanden, für den Sicherheitsgurt verwenden. Die Gebrauchsanleitung des Kindersitzes beachten.

Nicht jedes Kind passt pauschal in den Kindersitz seiner Gewichtsgruppe. Ebenso passt nicht jeder Sitz in jedes Fahrzeug. Prüfen Sie daher immer, ob das Kind richtig in den Kindersitz passt und ob sich der Kindersitz sicher im Fahrzeug befestigen lässt.

Kindersitze nach Zulassungskategorien

Kindersitze können die Zulassungskategorien "universal", "semi-universal", "fahrzeugspezifisch" (alle nach Regelung ECE -R 44) oder "i-Size" (nach Regelung ECE-R 129) haben.

  • Universal: Kindersitze mit Zulassung "universal" sind für den Einbau in allen Autos zugelassen. Eine Typenliste ist nicht erforderlich. Bei Universal-Zulassung für ISOFIX den Kindersitz zusätzlich über einen Top Tether-Gurt verbinden.
  • Semi-universal: Eine Zulassung "semi-universal" erfordert über die Standardanforderungen der Universal- Zulassung hinaus Sicherheitsvorrichtungen zur Befestigung des Kindersitzes, die zusätzliche Tests erfordern.

    Kindersitze mit der Zulassung "semi-universal" besitzen eine Typenliste, in der das Fahrzeug enthalten sein muss.

  • Fahrzeugspezifisch: Eine fahrzeugspezifische Zulassung erfordert für jedes Fahrzeugmodell separat einen dynamischen Test des Kindersitzes im Fahrzeug. Kindersitze mit der Zulassung "fahrzeugspezifisch" besitzen ebenfalls eine Typenliste.
  • i-Size: Kindersitze mit Zulassung "i-Size" müssen den in der RegelungE CE -R 129 vorgeschriebenen Anforderungen hinsichtlich Einbau und Sicherheit entsprechen. Ob und welche Kindersitze für dieses Fahrzeug nach i-Size zugelassen sind, erfahren Sie beim Kindersitzhersteller.

Volkswagen ID.4 2021-2024 (E21) Betriebsanleitung

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