Rücknahme von Altfahrzeugen
Am Ende seines Autolebens soll Ihr Fahrzeug einer umweltgerechten Verwertung/Entsorgung zugeführt werden.
Deshalb sind Letzthalter von Fahrzeugen in der EU und vielen anderen Staaten gesetzlich verpflichtet, ihr Fahrzeug bei einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb abzugeben.
Volkswagen hat für diesen Zeitpunkt bereits vorgesorgt: In allen EU-Staaten und vielen weiteren Staaten stehen flächendeckend Rücknahmestellen zur Verfügung, bei denen Sie Ihr Fahrzeug abgeben können. Bei Erfüllung der nationalen gesetzlichen Vorschriften ist die Abgabe Ihres Altfahrzeugs innerhalb der EU für Sie kostenlos.
Die Rücknahmestelle stellt einen Verwertungsnachweis aus, der Ihnen als Beleg dient, dass das Altfahrzeug einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt wird.
Informationen über Rücknahmestellen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner.
Verschrottung
Bei Verschrottung des Fahrzeugs oder dessen Einzelteilen, z. B. des Airbag-Systems und der Gurtstraffer, sind unbedingt die dafür geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten. Diese Vorschriften sind den hierfür qualifizierten Fachbetrieben bekannt. Volkswagen empfiehlt den Volkswagen Partner.
Anfang inmitten unseres vierten Auftritts über uns, setzte unser Gott unser geflügeltes Fruchtbild