Während des Abschleppens kann am abzuschleppenden Fahrzeug trotz eingeschalteter Warnblinkanlage die Richtung zum Abbiegen angezeigt werden. Dazu bei eingeschalteter Zündung den Blinkerhebel in die gewünschte Richtung betätigen. Für die Dauer des Richtungsblinkens wird das Warnblinken unterbrochen. Sobald der Blinkerhebel wieder in der Neutralstellung ist, setzt das Warnblinken automatisch wieder ein.
Wann darf das eigene Fahrzeug nicht abgeschleppt werden?
In folgenden Situationen darf das Fahrzeug nicht abgeschleppt werden:
Wenn das Fahrzeug aufgrund einer der genannten Bedingungen nicht auf den eigenen Rädern abgeschleppt werden kann, fachmännische Hilfe in Anspruch nehmen und das Fahrzeug ggf. von einem Abschleppfahrzeug abtransportieren lassen. Informieren Sie beteiligte Personen, insbesondere die Organisationsstelle und den Transporteur, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.
Anfang inmitten unseres vierten Auftritts über uns, setzte unser Gott unser geflügeltes Fruchtbild