Volkswagen ID.4: Systemgrenzen der vorausschauenden Regelung
Neben den Systemgrenzen der Verkehrszeichenerkennung hat der
Geschwindigkeitsbegrenzer mit vorausschauender
Regelung folgende weitere, systembedingte Grenzen:
- Der Geschwindigkeitsbegrenzer mit vorausschauender Regelung erkennt nur
Verkehrsschilder, die eine
Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen.
- Verkehrsschilder, die indirekt eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen,
z. B. Ortseingangsschilder, werden nur
auf Basis der Navigationsdaten erkannt.
- Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Basis der Navigationsdaten
angekündigt, von der
Verkehrszeichenerkennung aber nicht erkannt wird, wird die angekündigte
Geschwindigkeit auf die zuletzt
gespeicherte Geschwindigkeit zurückgesetzt.
- Der Geschwindigkeitsbegrenzer mit vorausschauender Regelung ist bei
erkannten Geschwindigkeitsbegrenzungen
unterhalb von etwa 30 km/h (etwa 20 mph) nicht verfügbar. In diesem Fall
wird im Display des Kombi-Instruments
eine entsprechende Textmeldung angezeigt.
Funktionseinschränkungen
In folgenden Situationen kann es passieren, dass der
Geschwindigkeitsbegrenzer mit vorausschauender Regelung die
gespeicherte Geschwindigkeit nicht, verspätet oder unerwartet verändert:
- Die Verkehrszeichenerkennung ist gestört.
- Die Navigationsdaten sind veraltet.
- Sie fahren ohne Routenführung.
- Sie verlassen die durch die Navigation berechnete Route.
- Die Fahrzeugposition kann aufgrund ungenauer GPS-Daten nicht korrekt
ermittelt werden.