Das Motorkühlsystem ist werkseitig mit einer Mischung aus besonders aufbereitetem Wasser und einem mindestens 40 % Anteil des Motorkühlmittelzusatzes G12evo (TL 744-L) befüllt.
Der Anteil des Motorkühlmittelzusatzes muss zum Schutz des Motorkühlsystems immer mindestens 40-prozentigen betragen. Wenn aus klimatischen Gründen ein stärkerer Frostschutz erforderlich ist, kann der Anteil des Motorkühlmittelzusatzes erhöht werden. Der Anteil des Motorkühlmittelzusatzes darf jedoch nicht über 55 % liegen, da sich sonst der Frostschutz wieder verringert und sich die Kühlwirkung verschlechtert.
Der Motorkühlmittelzusatz ist an der violetten Färbung zu erkennen. Die Mischung aus Wasser und Kühlmittelzusatz bietet einen Frostschutz bis -25 ºC (-13 ºF), schützt die Leichtmetallteile im Kühlsystem vor Korrosion, verhindert Kalkansatz und erhöht den Siedepunkt des Kühlmittels deutlich.
Beim Nachfüllen von Motorkühlmittel muss eine Mischung aus destilliertem Wasser und mindestens 40 % des Motorkühlmittelzusatzes G12evo verwendet werden, um den optimalen Korrosionsschutz zu erhalten → .
VORSICHT
Bei extrem niedrigen Außentemperaturen kann das Kühlmittel einfrieren und das Fahrzeug liegen bleiben. Das kann dazu führen, dass die Heizung im Fahrzeug nicht mehr funktioniert. Fahrzeuginsassen mit unzureichender Winterbekleidung können erfrieren.
HINWEIS
Die Färbung des Motorkühlmittels ergibt sich aus der Mischung des lila Kühlmittelzusatzes mit destilliertem Wasser.
Wenn die Flüssigkeit im Motorkühlmittelausgleichsbehälter nicht violett, sondern z. B. braun ist, wurde das geeignete Motorkühlmittel mit einem anderen, nicht geeigneten Motorkühlmittel vermischt. Schwerwiegende Funktionsmängel oder ein Schaden am Elektroantrieb und Kühlsystem können die Folge sein.
Motorkühlmittel und Motorkühlmittelzusätze können die Umwelt verschmutzen. Ausgetretene Betriebsflüssigkeiten auffangen und fach- und umweltgerecht entsorgen.
Anfang inmitten unseres vierten Auftritts über uns, setzte unser Gott unser geflügeltes Fruchtbild